Militärdiözese

 
EU-Bischöfe: "Ja, aber" zum Verfassungsentwurf

Arbeit des EU-Konvents war "bedeutender Schritt", aber ausdrücklicher Hinweis auf das Christentum in der Präambel und Gottesbezug "als Bürgschaft für Würde und Freiheit" sind unbedingt erforderlich (Kathpress, 20.6.03)

Als "bedeutenden Schritt" hat die Kommission der Bischofskonferenzen des EU-Raumes (ComECE) den vom EU-Konvent ausgearbeiteten Verfassungsentwurf begrüßt. Zugleich äußern die EU-Bischöfe Kritik am Entwurf der Präambel: Der ausdrückliche Hinweis auf das Christentum sei "unbedingt erforderlich". Als Bürgschaft für Würde und Freiheit des Menschen solle das Dokument auch einen Gottesbezug enthalten; dies sei möglich, ohne jemanden zu diskriminieren. Es sei aber ein Fortschritt für die EU, dass das religiöse Erbe als eine der Inspirationsquellen Europas in den Entwurf aufgenommen worden sei, heißt es in der ComECE-Erklärung. Besonders begrüßen die EU-Bischöfe die Aufnahme eines Verfassungs-Artikels, der den Kirchen ihren Rechtsstatus garantiert.
Die in dem Dokument genannten Werte spiegelten auch das christliche Menschenbild und die christliche Soziallehre. An die EU-Staats- und Regierungschefs appellieren die Bischöfe, den vom Konvent erzielten Fortschritt nicht zurückzunehmen.

Die Bischöfe rufen die EU dazu auf, nun die Europäische Menschenrechtskonvention zu unterzeichnen. Dies werde möglich dadurch, dass die EU Rechtspersönlichkeit erhalten solle. Damit werde ihre Identität als Wertegemeinschaft und als Akteur auf der internationalen Bühne gestärkt. Ausdrücklich würdigen die EU-Bischöfe auch die Aufnahme der Grundrechtecharta in den Verfassungsentwurf. Allerdings weise diese Charta "Lücken" auf. Dies gelte etwa für das Klonen von Menschen sowie die Bereiche Ehe und Familie und Religionsfreiheit.

Die Führungsspitze der ComECE hatte am 16./17. Juni in Rom getagt.
Wörtlich stellten ComECE-Präsident Josef Homeyer und seine Stellvertreter fest: "Der nach intensiver Arbeit und Diskussion erzielte Konsens des Europäischen Konvents über den Entwurf eines Verfassungsvertrags für die Europäische Union stellt einen bedeutenden Schritt zur Vorbereitung der Union auf die Herausforderung ihrer Erweiterung und zur Förderung des Gemeinwohls in Europa und der Welt dar. Wir begrüßen deshalb dieses bemerkenswerte Ergebnis, auch wenn wir einige ernsthafte Vorbehalte gegenüber bestimmten Punkten ausdrücken müssen".

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